Kosten
Zum Erstgespräch bringen gesetzlich Versicherte eine Überweisung und ihre Versichertenkarte mit.
Für die ersten Sitzungen – die sogenannten probatorischen Sitzungen – ist kein Antrag zur Kostenerstattung an die Krankenkasse erforderlich. Wenn Sie und ich und einvernehmlich entscheiden, die Therapie fortzuführen, wird die Übernahme der Therapiekosten durch die Krankenkasse beantragt.
Wir besprechen gemeinsam die weitere Vorgehensweise – bereits in den ersten Sitzungen.
Privatversicherte haben die Möglichkeit, in Vorgesprächen mit mir zu klären, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist.
Falls dies der Fall ist, sollte die Kostenübernahme mit der Versicherung geklärt werden – in der Regel werden die Kosten von Privatversicherungen übernommen.