Kosten

Zum Erst­ge­spräch brin­gen gesetz­lich Ver­si­cher­te eine Über­wei­sung und ihre Ver­si­cher­ten­karte mit.

Für die ers­ten Sit­zun­gen – die soge­nan­nten pro­ba­to­ri­schen Sit­zun­gen – ist kein An­trag zur Kosten­erstat­tung an die Kran­ken­kasse erfor­der­lich. Wenn Sie und ich und ein­ver­nehm­lich ent­schei­den, die The­ra­pie fort­zu­füh­ren, wird die Über­nah­me der The­ra­pie­kosten durch die Kran­ken­kasse bean­tragt.

Wir bespre­chen gemein­sam die wei­tere Vorge­hens­weise – bereits in den ersten Sit­zun­gen.

Privat­ver­si­cherte haben die Mög­lich­keit, in Vor­ge­sprä­chen mit mir zu klären, ob eine Psy­cho­the­ra­pie sinn­voll ist.
Falls dies der Fall ist, sollte die Kosten­über­nahme mit der Ver­si­che­rung ge­klärt werden – in der Regel werden die Kosten von Privat­ver­si­che­run­gen über­nom­men.

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